Heft 10 „mit de Läpel vör’d Bost“
 
 
 
 
Das schwere Leben
des Nebenschullehrers Fikke Lürs Helmers
um 1800 in Heisfelde
 
 
Als Vorabdruck aus der Ortschronik Heisfelde
Bearbeitungsstand: 01.Januar 2009
 
 „As dee Meester noch mit de Läpel vör’t Bost gun“
Mitgeteilt von Berend Schröder * Stand 01. Januar 2009
 
 
 
Das arme Dorfschulmeisterlein[1]
 
Willst wissen, Du mein lieber Christ,
Wer das geplagteste Männchen ist?
Die Antwort lautet allgemein:
Ein armes Dorfschulmeisterlein.
 
Oft macht’s der Pfarrer ihm zu bunt,
Und lässt ihm keine Ruhestund.
Was hilft’s - es muß gehorsam sein,
Das arme Dorfschulmeisterlein.
 
Doch ist ihm noch ein Trost beschert:
Das seine Noth nicht ewig währt.
Im Grabe, Gott! Wie wohl wird’s sein
Dem armen Dorfschulmeisterlein.
 
Dies Liedchen ist von dem, am 14.Juni 1846 gestorbenen, badischen Lehrer, Samuel Friedr. Sauter. Um sich ein Kleines zu verdienen, und nicht des jämmerlichen Hungertodes zu sterben, gab er im Jahr 1845 eine Sammlung seiner Gedichte heraus. -
 
-        Möge ihm jetzt die Erde so leicht sein, wie vor Zeiten sein Geldbeutel.-
 
* * *
 
Der Inhalt dieser hier vorgelegten Broschüre ist der Chronik der Schulgeschichte Heisfeldes entnommen, die zur Zeit erstellt wird. Sie zeigt streiflichtartig das schwere Leben des Dorfschullehrers in Ostfriesland im 18./ 19. Jahrhundert und leitet dann über zu der konkreten Situation in Heisfelde.
 
 
Hasso Rosenthal [2]  (OV-Vorsitzender) berichtet im Internet aus „Ostfriesland - Ein Lesebuch; Hannover 1984“:
 
„Von all der materiellen Not der Dorfschulmeister auf entlegenen Fehnen und Moorkolonien im 19.Jahrhundert war wohl die drückendste Plage der "Reihetisch". Die jungen Moorsiedlungen, die von der damaligen Regierung geldlich wenig unterstützt wurden, waren damals so arm wie die berühmten Kirchenmäuse, an allen Ecken und Enden mußten sie versuchen, die Ausgaben einzuschränken und Geld einzusparen. Die Einrichtung des Reihetisches für Lehrer war daher ein willkommenes und bequemes Mittel, den Haushaltsetat der Gemeinde zu senken.
Der Erzieher der Dorfjugend erhielt sein Essen reihum, sein Jahresgehalt war entsprechend niedrig. Es wäre wahrscheinlich oft unmöglich gewesen, für einen jungen unverheirateten "Mester" ein geeignetes Kosthaus zu finden- Damals bestand noch die sogenannte Residenzpflicht, nach der der Lehrer dort zu wohnen und zu leben hatte, wo er seinen Dienst tat. Die Siedlungen lagen außerdem oft weit auseinander, so daß es für den Pädagogen untunlich gewesen wäre, sich in einem anderen größeren Ort niederzulassen. Nach dem ,,0stfriesischen Schriftwechsel" von 1846 bis 1855 wurde von seiten der Lehrerschaft mit Nachdruck versucht, den ominösen Reihetisch abzuschaffen und mehr bares Geld zu verdienen.
 
Bezeichnend ist ein Bericht aus Neuefehn aus dieser Zeit:
". . . Ganz traurig sieht die Angelegenheit im benachbarten Neuefehn, Kreis Aurich, aus. Der hiesige im Dienst ergraute Lehrer, der den Reihetisch schon bis auf den Mittagstisch reduziert hatte, wird nun gezwungen, den vollen Reihetisch wieder anzunehmen. Da er vor Altersschwäche nicht mehr morgens und abends über die schmalen Planken, welche über den Fehn-Kanal liegen, gehen kann; so muß er drüber kriechen! (dadurch hat mancher sein täglich Brot!)"
 
Auch in Schwerinsdorf im Kreise Leer ging die Gemeinde zum Gegenangriff über. Die ]ahreseinnahme des Lehrers wurde von 37 auf 32 Taler herabgesetzt, das zur Schule gehörende Stück Heideland, das 7 Taler einbrachte, sollte auch noch von der Schule getrennt werden. Der Lehrer in Firrel erhielt außer dem Reihetisch nur 20 Taler im Jahr. Neben diesen materiellen Nachteilen für den Lehrer hatte das "mit dem Läpel vör't Bost loopen", wie der Volksmund den Reihetisch nannte, noch andere Unannehmlichkeiten: Das Essen konnte sehr einseitig sein, im Winter vielleicht sechsmal hintereinander Kohl mit Speck, die Kost war in der Regel zu kräftig, zu derb, da sie für die körperlich schwer arbeitenden Torfgräber und Torfstuker bestimmt war, in einigen Häusern ließ die Sauberkeit zu wünschen übrig, der Lehrer geriet in ein Abhängigkeitsverhältnis, er konnte die Schulkinder nicht objektiv beurteilen."
 
In einem Schreiben an das Consistorium in Aurich schildert Lehrer Manshen aus Ostrhauderfehn die trostlose finanzielle Lage:[3]
„ … Bloß von einer jährlichen Einnahme von 24 Reichsthaler, dem Reihetische und dem Schulgeld einiger Kinder … soll ich eine von vier Personen bestehende Familie nähren, kleiden und mit einer Wohnung versorgen“, klagt er.
Seine „unterthänigste Bitte mir zur Unterstützung eine Beilage gütigst zu verleihen“, hat Erfolg. Manhsen erhält 5 Reichsthaler Unterstützung. Lieber hätte er noch ein paar Thaler mehr gehabt und damit dann auf das Privileg des Reihetisches verzichtet. Denn sich jeden Tag in einem anderen Kolonistenhaus sein Mittagessen abzuholen, ist für den Lehrer sicher kein Vergnügen gewesen.
* * *
In folgendem wird ausführlich über das schwere Leben des Lehrers Helmers aus Heisfelde berichtet. Er und seine Familie wären verhungert, wenn nicht das gerade eröffnete Armenhaus in Leer ihn aufgenommen hätte. Hier hat er dann noch viele Jahre seinen Lebensunterhalt durch Unterrichten der Gasthauskinder verdient.
* * *
1786 - bis etwa 1807 Schulmeister Helmers
 
Ende des 18ten Jahrhunderts tritt Schulmeister Helmers in Heisfelde in das Rampenlicht der Schulgeschichte.
Er wurde als Fikke Lürs Helmers[4] [5] am 24.11.1762 in Loga geboren. Seine Eltern waren
der Bäcker Luirs Berents (Helmers), (* ca. 1728 Detern, +1792 Loga) und Thale Geerts Boekhoff (*Leer, + 1764 Loga), oo 1755 Loga).
 
Fikke Lürs Helmers heiratete am 13.04.1796 in Leer Anna Dorothea Bertrams, die am 23.11.1765 in Leer als Tochter des Landarbeiters Andreas Samuel Bertrams (* ca.1730 Rupin, +1825 mit 95 Jahren in Leer) und Hermana Alrichs (Alers), * ?, +1721 Leer, oo 1764 Leer) geboren worden war.
 
Von dem Ehepaar sind folgende Kinder bekannt:
1.   Talea                          (*1797 Leer, +1809 Leer, ca. 12 Jahre alt)
2.   Samuel Andreas       (*1798 Leer, + 1799 Leer, ca. 1 Jahr alt)
3.   Anna Dorothea        (*1800 Leer, +1811 Leer, ca.11 Jahre alt,
                                           an Schwindsucht, im Gasthaus)
4.   Janna                         (* ca. 1802, + 1803 Leer, ca. 19 Woch. alt)
5.   Sophia                       (*1803 Leer, +1854 Leer, ca. 51 Jahre alt,
                                           an Schwindsucht).
6. Hermanna Elisabeth (* 1805 in Stiekelkamperfehn, + ? )
 
1805, bei der Geburt der letztgenannten Tochter, wird Fikke Lürs Helmers als „Schullehrer auf Stiekelkamperfehn“ genannt, muß also - sieht man sich die Geburtsorte der Kinder an - vor seiner Tätigkeit u.a. als Gasthauslehrer in Leer zwischen 1803 und 1805 noch einmal einen Wechsel vorgenommen haben.
Seine Frau ist am 30.05.1821 in Leer an Masernfieber gestorben.
Schulmeister Helmers, der also in mehreren Gemeinden (u.a. in Heisfelde) als Lehrer und zuletzt bis 1822 Gasthauslehrer in Leer tätig war, ist nach 45jährigem Schuldienst am 04.02.1824 in Leer im lutherischen Gasthaus verstorben.
 
* * *
In den Akten des Staatsarchivs Aurich [6] finden wir einige interessante Informationen über seinen Lebenslauf:
Helmers hatte bereits 1777 mit 15 (!) Jahren seine Tätigkeit als Nebenschullehrer begonnen, zunächst in verschiedenen Gemeinden. 1786, damals 24 Jahre alt, nahm er diese Tätigkeit in Heisfelde auf.
 
Es muß dem Lehrer an der Nebenschule in Heisfelde wirtschaftlich nicht gut gegangen sein, denn er versuchte immer wieder, eine bessere (vor allen Dingen besser bezahlte) neue Anstellung zu bekommen. Insbesondere waren natürlich selbständige Kirchspielgemeinden sehr begehrt. Denn hier waren ein Organist und ein Küster erforderlich. Diese Arbeiten wurden vom Lehrer mit erledigt. Das gab schon mal ein Zubrot, welches die Lehrerfamilie dringend benötigte.
Unseren Lehrer Helmers zog es, aus welchen Gründen auch immer, ins Harlingerland. Aber auch eine Stelle an einem anderen Ort mit Zukunftschancen wäre ihm recht gewesen. Er hat sicherlich oft versucht, eine besser bezahlte Anstellung zu bekommen. Als das nicht klappte, wandte er sich verzweifelt und hilfesuchend mit folgendem Schreiben direkt an die Kanzlei des Königs (die zitierten Aktenunterlagen wurden aus Gründen der besseren Lesbarkeit manchmal geringfügig geändert. Verf.):
 
„Seit 14 Jahren fungire ich als Neben-Schulmeister bei verschiedenen Communen, und seit beinahe 6 Jahr stehe ich in dieser Qualität zu Haisfelde, Amts Leer. Betriebsamkeit, und allen Fleiß und die in diesem Fach mir nöthigen Kentniße zu erwerben, und mich darin vollkommen zu machen, sind die einzige Triebfedern meiner Beschäftigung gewesen;
so daß ich getraue es Ew. Königl. Majestät Hochwürdigsten Consistorio alleruntertänigst vorzutragen, daß die einen Schullehrer an klebende, und zum nötigen und heilsamen Unterricht der Jugend sich erstreckende Geschäfte, bei mir sich hinlänglich befinden. Und die Orgel zu schlagen verstehe ich mich auch.
Möchte das Glück, sich gegen mir neigen wollen, und mich, der ich während der Zeit mich eines tadelfreÿen Wandels beflißen, und meinem Beruf, obzwar ganz kümmerlich, mit aller Attention vorgestanden, einen bloßen Unterhalt schenken, so wäre ich ins künftige versorgt, und durfte nicht, ungewis, eines ferneren Dienstes, in steter Ungewisheit schweben.
Es ergehet daher an Ew. Königl. Majestät hochwürdigstes Consistorium meine alleruntertänigste Bitte, höchstderselbe wolle im Fall einer Vacanz in Harrlingerland, und etwa anders wo, als Schulmeister oder Organist in beiden sachen zugleich, entstehen mögte, auf mich, da ich seit 14 Jahren mich darin sehr geübet, gnädigst zu reflectiren geruhen.
Diese Gnade werde ich zeitlebens demuthsvoll verehren und ersterbe in tiefster Erniedrigung
 
Ew. Königl. Majestät
allerunterthänigster Knecht
        Hellmers                                     Haisfelde d. 10ten Juny 1791“
 
Die Beamten reichten das Schreiben mit folgendem Vermerk weiter:
„pr. d. 14 Jun: 1791
 
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
 
Der Schulmeister Ficke L. Hellmers zu Haisfelde bittet alleruntertänigst bei Entstehung einer Vacanz allergnädigst auf ihn zu reflectiren.“
 
 
 
 
Es folgt daraufhin die für Helmers zunächst positive Verfügung:
„Detur zur Resolution, daß in vorkommendem Fall, dem befinden nach, auf ihn reflectirt werden sollte.
 d. 15. Juni 1791                                   unleserliche Unterschrift“
 
 
Doch auch damals wurde selbst eine Anweisung des Königs nicht immer gleich in die Tat umgesetzt. So war seine Bewerbung um eine freie Stelle in Fulkum bei Esens nicht berücksichtigt worden. Er wandte sich daher 1793 wiederum an den König:
„Auf meine unterm 14. Junÿ 1791 eingereichte allerunterthänigste Vorstellung bin ich von Ew. Königl. Majestaet hochwürdigstes Consistorium unterm 15. Juli des Jahres dahin gnädigst beschieden, daß in vorkommenden Fällen auf mich reflectiret werden solle. Für welche Gnade hiemit den devotesten Dank abstatte.
Darauf auf meine unterm 3ten März 1792, eingereichte abermahligen allerunterthänigste Vorstellung bei Wiederbesetzung des durch den Tod des Schulmeisters zu Fulkum vacant gewordenen Dienstes allergnädigst zu reflectiren, so ist diese letzte gemeiniger Resolution ganz zurück geblieben (Er ist nicht berücksichtigt worden. Verf.).
Ich habe alle Mühe und Fleiß angewandt, das Schullehrerfach mich ganz zu widmen. Auch werden die Eingeseßenen (Hausbesitzer. Verf.) zu Haisfelde mir ein Zeugniß nicht versagen. Ich kann auch erforderlichenfalls andere Testimoniales (befürwortende Schreiben. Verf.) beibringen. Somit wage es daher Ew. Königl. Majestaet und ein hochwürdigstes Consistorium hiedurch nochmahls devotest anzugehen und hiermit allerunterthänigst zu bitten,
in Betracht ich schon verschiedene Jahre als Neben-Schulmeister fungire, und mich ganz kümmerlich ernähret, mich mit der ersten Vacantz in Harlingerland oder wo es sei, zu begnadigen.
In Erwartung einer gemeiniger Resolution meiner erneuten Bitte, ersterbe in tiefster Erniedrigung,
 
Ew: Königl: Majestäet
Allerunterthänigster Knecht     
Hellmerts, Schulmeister                        Haisfelde d 20ten Julÿ 1793“
 
Auch dieses Schreinen reichen die Beamten pflichtgemäß weiter:
„praes. d. 23. Jul. 1793.
 
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
 
Der Schulmeister Hellmerts zu Haisfelde Amts Leer bittet abermahls allerunterthänigst bei Entstehung der ersten Vakanz allergnädigst, auf Ihn zu reflectiren und ihn mit derselbigen zu begnadigen.“
* * *
Es ist nicht bekannt geworden, wie der König auf diesen neuen Antrag reagiert hat. Helmers war vermutlich bis etwa 1803/ 1805 als Nebenschullehrer in Heisfelde und dann noch wohl kurz als Lehrer in Stiekelkamperfehn tätig.
Zumindest wissen wir, dass er 1796 geheiratet hat. Aber auch danach muß es ihm wirtschaftlich nicht gut gegangen sein. Die vier ersten Kinder, die dem Ehepaar zwischen 1797 und 1805 geboren wurden, verstarben bereits im Kindesalter, z.T. an der Schwindsucht.
 
 
Im Jahr 1807 wurde der Unterlehrer Ficke Helmers aus Heisfelde in Leer im Gasthaus der Lutherischen Gemeinde aufgenommen.[7] Helmers war völlig verarmt und konnte sich und seine Familie nicht mehr ernähren.
Unter dem Begriff „Gasthaus“ verstand man seinerzeit nicht eine Gaststätte oder Wirtshaus. Es handelte sich vielmehr um ein Armenhaus. Nach dem Jesuswort der Bibel: „Ich bin ein Gast unter euch gewesen, und ihr habt mich beherbergt.“ Ein Gasthaus war also ein Gebäude der Kirchengemeinde, denn diese war für die Armenpflege zuständig. Bislang waren die Armen der Gemeinde in vereinzelte Wohnungen, die der Armenanstalt gehörten, untergebracht. Nun fand 1788 die Grundsteinlegung für ein luth. Gasthaus statt und am 01. Juni 1789 zogen 64 Arme, darunter 19 Kinder, als erste Bewohner am Tag der feierlichen Einweihung in das Gebäude ein. 1796 wurde dann eine eigene Weberei mit etwa 12 Webstühlen eingerichtet. Da mit Helmers ab 1807 ein Lehrer unter den Hausbewohnern war, entschloß sich die Kirchengemeinde 1808, dort eine eigene Gasthausschule einzurichten.
Bereits 1808 begann Helmers den Unterricht. Da durch diese zusätzliche Nebenschule den Lehrern der regulären Schule der luth. Kirchengemeinde Kinder und somit Einkommen entzogen wurden, erhielten diese eine Entschädigung. Lehrer Helmers durfte überdies im Gasthaus von seinen Schülern kein Schulgeld verlangen. Als Gasthausbewohner erhielt er, wie auch andere dort Tätige (z.B. Weber) keine Bezahlung für seine Tätigkeit.
Helmers versah seinen Dienst hier noch 14 Jahre. 1822 wurde er wegen zunehmender Schwachheit von seinen Pflichten entbunden. Er verstarb im Alter von 62 Jahren am 07. Februar 1824 im Gasthaus zu Leer (heute Jugendherberge).
* * *
Sein Nachfolger wurde der Lehrer Adolf Janssen Torbeck, der vorher wie Helmers ebenfalls Lehrer in Heisfelde gewesen war.
In Heisfelde hatte sich in der Zwischenzeit die Situation kaum geändert. Auch Lehrer Torbeck, möglicherweise mit Informationen von Helmers versehen, beantragte 1822 seinen Abschied aus dem Schuldienst der Gemeinde Heisfelde, weil er Lehrer an der Gasthausschule in Leer werden konnte. Seine bitteren Worte in seinem Antrag an das königliche Consistorium:[8]
„… Ostern sind es 14 Jahre, in die ich den Schullehrerdienst in Heisfelde wahrgenommen habe. Gerne hätte ich diesen Dienst noch weitergeführt, wenn derselbe mit einem etwas einträglicheren und festem Gehalt – und nicht mit den lästigen Herumessen (Reihetisch. Verf.) verbunden wäre. Ich war für die Gemeinde-Glieder („in Hinsicht des lästigen Herumessens und des Gehalts“) ein billiger Lehrer. Man hat sich nicht auf ein festes Jahresgehalt verständigen können….“
 
* * *
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Aufteilung der Schulzeiten:[9]
Vormittags von 8:30 bis 12:00 Uhr,
nachmittags von 13:00 bis 16:00 Uhr und
abends von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Am Mittwoch und am Sonnabend war der Nachmittag frei.
Ferien gab es
eine Woche vor Ostern und
eine Woche vor Pfingsten.
 
Welcher Schüler möchte da heute wohl tauschen?
 
 


[1] „Der ostfriesische Lehrer- Schriftwechsel“. Dritter Jahrgang 1848. Seite 6
[2] http://www.gew-rheiderland.homepage.t-online.de/lehrer19.htm
[3] Ewen, Bruno: Mit 24 Thaler und dem Reihetisch. Veröffentlicht in der Zeitungsbeilage „Friesische Blätter“ Nr. 12 vom Dezember 1991
[4] Arnold Hesse: Ortssippenbuch Leer luth. Nr.6445 und 1091
[5] Eckard Schulte: Ortssippenbuch Loga Nr. 211
[6] Alle hier genannten Briefe und Stellungnahmen hat das Staatsarchivs in Aurich (Rep.14, 626) dankenswerterweise für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Ein besonderer Dank gilt Helga Loeser aus Reinbeck, die die teilweise schwer lesbaren Texte in die heutige Schreibweise übertrug. Der Verfasser dieser Broschüre hat sich dann bemüht, einige schwer verständliche Passagen vorsichtig an die heutige Sprachform anzugleichen. Der Urtext ist für jeden, der auf eine wortgenaue Authentizität Wert legt, im Staatsarchiv einzusehen.
[7] Mit besonderen Dank an Haas, Hartmut Dr.: Leers ältestes Gasthaus ist 200 Jahre alt. Veröffentlich im Ostfriesland-Journal 5/1988, S.60 -6
[8] STAA Rep.14/ 626. Blatt 72
[9] Aus der vorgenannten Veröffentlichung von Dr. Haas zitiert.